Arbeitgeber mit Chancengleichheit
Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, nationale Herkunft, Behinderung, Veteranenstatus, genetische Informationen, politische Zugehörigkeit oder andere Faktoren, die nicht mit dem Verdienst zusammenhängen, spielen bei der Einstellung, Beförderung, Versetzung, Herabstufung, Behandlung am Arbeitsplatz, Bezahlung oder sonstiger Vergütung, Sozialleistungen, Ausbildung, Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen oder Kündigung keine Rolle. Der Leiter der Personalabteilung ist für die Chancengleichheit bei der Beschäftigung zuständig.