Titel VI und ADA

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Beschwerdeformular zur Nichtdiskriminierung

Nichtdiskriminierung PDF-Formular

Für Beschwerden über Diskriminierung von Nicht-Beschäftigten gelten die unten aufgeführten Beschwerdeverfahren.

Die Georgia Ports Authority (GPA) hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften und diskriminiert bei der Verwaltung ihrer Programme oder Aktivitäten nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Behinderung, Alter oder Geschlecht. Die GPA ist verantwortlich für die Koordinierung der Compliance-Bemühungen und die Entgegennahme von Anfragen zu den Nichtdiskriminierungsanforderungen von Titel VI des Civil Rights Act von 1964 in der jeweils gültigen Fassung. § 504 des Rehabilitierungsgesetzes von 1973; das Gesetz zur Altersdiskriminierung von 1975; Titel IX der Education Amendments von 1972; Titel II des Americans with Disabilities Act von 1990; und andere anwendbare Antidiskriminierungsgesetze des Bundes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 13 der Federal Water Pollution Control Act Amendments von 1972 und 40 C.F.R. Teile 5 und 7 (im Folgenden zusammenfassend als Antidiskriminierungsgesetze des Bundes bezeichnet).

In diesem Dokument werden Beschwerdeverfahren für Nicht-Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Programmen und Dienstleistungen durch die GPA beschrieben. (Die Verfahren der GPA für Mitarbeiter, sich über beschäftigungsbezogene Angelegenheiten zu beschweren, sind in einer separaten Richtlinie festgelegt). Der Antidiskriminierungskoordinator der GPA (siehe unten) ist für die Koordinierung und Aufsicht über die Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verantwortlich. Der Antidiskriminierungskoordinator und/oder sein Beauftragter nimmt Beschwerden entgegen und prüft sie, kommuniziert mit Beschwerdeführern, untersucht Beschwerden oder veranlasst die Untersuchung von Beschwerden, stellt Briefe und Mitteilungen aus und führt andere Maßnahmen durch, die erforderlich sind, um die Verpflichtungen der GPA gemäß den Bundesgesetzen zur Nichtdiskriminierung zu erfüllen.

  • Tiphani Lee
  • Koordinator für Nichtdiskriminierung
  • 82 Hauptstraße
  • Garden City, Georgia 31408
  • [email protected]
  • (912) 963-5569
  •  

Jede Person, die der Meinung ist, dass sie in Bezug auf ein GPA-Programm oder eine GPA-Aktivität diskriminiert wurde, kann eine Beschwerde über die folgenden Verfahren einreichen. Es wird eine angemessene, unverzügliche und unparteiische Untersuchung der eingereichten Vorwürfe durchgeführt.

Jede Person, die eine Beschwerde einreicht oder aussagt, unterstützt oder an einer Diskriminierungsuntersuchung, einem Verfahren oder einer Anhörung teilnimmt, darf von der GPA oder ihren Mitarbeitern nicht eingeschüchtert oder Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden, um in gesetzlich garantierte Rechte oder Privilegien einzugreifen, einschließlich des Civil Rights Act von 1964, Abschnitt 504 oder anderer Bürgerrechtsgesetze. oder per GPA.

Die Verfahren der GPA für Beschwerden über Nicht-Mitarbeiterdiskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen lauten wie folgt:

  1. Jede Person, die der Meinung ist, dass sie diskriminiert wurde, kann eine schriftliche Beschwerde beim Antidiskriminierungskoordinator der GPA einreichen.
    1. Beschwerdeführer haben auch das Recht, sich direkt bei der zuständigen Bundes- oder anderen Regierungsbehörde zu beschweren; Der Beschwerdeführer muss dies jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist tun.
  2. Der Beschwerdeführer kann das Beschwerdeformular unter www.gaports.com herunterladen oder das Beschwerdeformular beim Antidiskriminierungskoordinator anfordern. Anstelle des Beschwerdeformulars kann der Beschwerdeführer dem Antidiskriminierungskoordinator eine schriftliche Erklärung vorlegen, die alle in den Abschnitten 3a bis 3f genannten Informationen enthält.
  3. Die Beschwerde sollte, sofern bekannt, folgende Informationen enthalten:
    1. Name, Anschrift und Telefonnummer des Beschwerdeführers.
    2. Die Grundlage der angeblichen Diskriminierung (d. h. Rasse, Hautfarbe, nationale Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderung).
    3. Das Datum oder die Daten, an denen das oder die mutmaßlichen diskriminierenden Ereignisse eingetreten sind.
    4. Beschreibung des angeblichen Vorfalls, einschließlich der Gründe, warum der Beschwerdeführer das Gefühl hatte, dass Diskriminierung ein Faktor war.
    5. Namen, Adressen und Telefonnummern von Personen, die Kenntnis von der Veranstaltung haben könnten.
    6. Wenn eine Beschwerde bei einer Behörde oder einem Gericht eingereicht wurde, die Behörde oder das Gericht, bei der sie eingereicht wurde, und den Namen des Kontakts.
    7. Unterschrift und Datum des Beschwerdeführers.
  4. Wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, ein Beschwerdeformular oder eine schriftliche Beschwerde einzureichen, sollte der Koordinator für Nichtdiskriminierung kontaktiert werden.
    1. Die GPA wird in ihren Richtlinien und Verfahren angemessene Vorkehrungen treffen, die notwendig sind, um einer Person mit Behinderungen vollen Zugang zur Einreichung von Beschwerden und zum Ermittlungsverfahren zu gewähren. Zu diesen Vorkehrungen gehören unter anderem Großdruck, Brailleschrift, Tonbänder oder die Unterstützung des Beschwerdeführers bei der Vorbereitung seiner schriftlichen Beschwerde. Jeder, der eine solche Unterbringung benötigt, kann sich auf dem besten Weg an den Antidiskriminierungskoordinator wenden.
    2. Wenn Englisch nicht Ihre Hauptsprache ist und Sie Schwierigkeiten haben, effektiv auf Englisch zu kommunizieren, benötigen Sie möglicherweise einen Dolmetscher oder eine Dokumentenübersetzung, um einen sinnvollen Zugang zur Georgia Ports Authority zu erhalten. Wenn Sie Vorkehrungen auf der Grundlage von Sprachkenntnissen benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Antidiskriminierungskoordinatorin, damit Ressourcen für eine ausreichende Kommunikation bereitgestellt werden können. Die Übersetzung der Dokumente erfolgt online über das Übersetzungstool. Es werden mehrsprachige Angebote des Verfahrens für Beschwerden/Beschwerden über Nichtdiskriminierung von Mitarbeitern bereitgestellt. Wenn Ihre Sprache nicht dazu gehört, wenden Sie sich bitte an den Antidiskriminierungskoordinator. Für diejenigen, die ein persönliches oder telefonisches Treffen wünschen: Auf Anfrage wird jeder Person mit begrenzten Englischkenntnissen (LEP) ein Übersetzer zur Verfügung gestellt. Übersetzungsdienste werden sowohl persönlich als auch telefonisch erbracht. Die Georgia Ports Authority wird alle Anstrengungen unternehmen, um so viele LEP-Personen wie möglich gleichzeitig unterzubringen, es kann jedoch Einschränkungen aufgrund der Verfügbarkeit von Übersetzern geben.
    3. Die Georgia Ports Authority wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Besuchern eine angemessene Übersetzung zur Verfügung zu stellen. Zu unseren regelmäßig angebotenen Sprachübersetzungen gehören Spanisch, Mandarin, Tagalog, Französisch, Deutsch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Portugiesisch und Vietnamesisch. Diese Sprachen bedienen die Mehrheit der primär gesprochenen Sprachen außer Englisch in den Vereinigten Staaten.
        1. Ein wichtiger Schritt, um das Profil der Personen zu verstehen, die an den von den Georgia Ports angebotenen Dienstleistungen teilnehmen könnten, ist eine Überprüfung der Volkszählungsdaten. Nach Angaben des US Census Bureau wird das GPA-LEP-Unterstützungsprogramm eine bessere Kommunikation mit etwa 26.452.847 Bürgern ermöglichen, die Englisch als Zweitsprache sprechen, die in den Vereinigten Staaten als „weniger als sehr gut“ eingestuft wird.
        2. Genauer gesagt in Chatham County und der Metropolregion Savannah: Von den 260.239 Einwohnern in Chatham County sprechen 23.824 andere Sprachen als Englisch. Von diesen 23.824 Bürgern werden 9.560 als Englisch sprechend eingestuft, „weniger als sehr gut“. Von den Erstsprachen mit der größten Anzahl von LEP-Personen ist Spanisch mit etwa 2,2 % der Gesamtbevölkerung die häufigste. Vietnamesen sind mit etwa 0,24 % die zweitbevölkerungsreichste LEP-Bevölkerung, gefolgt von Chinesen mit 0,21 %, Hindi mit 0,14 % und Koreanisch mit 0,12 %.

         

        B16001 – Tabellen des Census Bureau

        B16001: ZU HAUSE GESPROCHENE SPRACHE VON … – Tabelle des Census Bureau

       

  5. Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, wird dem Beschwerdeführer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Bestätigungsschreiben ausgestellt.
  6. Die GPA wird die Beschwerde umgehend untersuchen und sich bemühen, die Untersuchung innerhalb von 60 Tagen abzuschließen, kann aber bei Bedarf mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn weitere Informationen zur Lösung des Falles benötigt werden, kann sich der Koordinator für Nichtdiskriminierung mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen, der gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen oder innerhalb einer anderen angemessenen Frist, die von der GPA festgelegt wird, antwortet. Werden die angeforderten Informationen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt, kann dies zur Abweisung der Beschwerde oder zum Abschluss der Untersuchung führen. Ein Fall kann auch administrativ abgeschlossen werden, wenn der Beschwerdeführer seinen Fall nicht mehr weiterverfolgen möchte.
  7. Nach Abschluss der Untersuchung unterrichtet die GPA den Beschwerdeführer über das Ergebnis der Untersuchung.
  8. Wenn der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung Berufung einlegen möchte, hat er zehn (10) Tage nach dem Datum der Bekanntgabe des Ergebnisses Zeit. um dies zu tun. Einsprüche sollten an den Chief Human Resources Officer der GPA gerichtet werden und werden von diesem entschieden.

Der Antidiskriminierungskoordinator kann versuchen, die Beschwerde durch eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu schlichten und zu lösen. Jeder informelle Beschluss muss vom GPA Chief Human Resources Officer und dem Beschwerdeführer unterzeichnet werden.

Alle schriftlichen Beschwerden, die beim Antidiskriminierungskoordinator eingehen, Einsprüche an den Chief Human Resources Officer und Antworten dieser beiden Personen werden von der GPA für mindestens drei (3) Jahre aufbewahrt.

Diese Verfahren schränken das Recht des Beschwerdeführers, eine förmliche Beschwerde bei einer externen Vollstreckungsbehörde einzureichen, nicht ein oder verweigern es nicht. Zusätzlich zu den oben genannten Verfahren kann sich jede Person, die sich in Bezug auf ein GPA-Programm oder eine Aktivität diskriminiert fühlt, an die zuständige Bundesbehörde wenden.

Wenn eine Person, die für den GPA-Zugang zugelassen wurde, den Campus oder das Terminal der Georgia Port Authority für eine externe Aktivität betreten möchte, angemessene Vorkehrungen treffen muss, wenden Sie sich bitte an den Antidiskriminierungskoordinator.

  1. Anfragen nach angemessenen Vorkehrungen werden von Fall zu Fall beantwortet.
  2. Jede Anfrage nach angemessenen Vorkehrungen, die per Telefon oder E-Mail eingeht, wird innerhalb von 5 Werktagen entweder per E-Mail oder telefonisch bestätigt.
  3. Sobald die Vorkehrungen getroffen wurden, wird der Begünstigte benachrichtigt, um zu bestätigen, dass die Parameter der Unterkunft den Bedürfnissen seiner Einschränkungen entsprechen.
  4. Zwischenlösungen werden getroffen, wenn langfristige Lösungen nicht sofort gefunden werden können.
  5. Aufzeichnungen über die Anträge und die anschließenden Vorkehrungen werden bei der Personalabteilung der GPA aufbewahrt.
  6. Eine Definition von Einschränkungen und Erleichterungen finden Sie unter Unterkünfte | U.S. Department of Labor (dol.gov)